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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Druckschrift "Göttingen Nord-Ost - Nachbarn für Nachbarn" zum Zwecke der Verbreitung. Für den Anzeigenauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die aktuelle Preisliste 6 vom 31. Januar 2011 des Herausgebers (nachfolgend „Anbieter“). Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. § 2 Vertragsschluß Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Anbieter zu Stande. Sofern der Anbieter ohne eine solche Bestätigung eine Anzeige des Kunden veröffentlicht, liegt darin die Bestätigung des Auftrages. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Der Anbieter behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenhinweise sind für den Anbieter erst nach Vorlage der Beilagen und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Anbieter eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Anbieter mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der rückgesandten Probeabzüge. Der Anbieter berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche tatsächlich Abzughöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Bei Chiffranzeigen wendet der Anbieter für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge der Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Anbieter zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Anbieter kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Anbieter kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50,00 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren und Kosten übernimmt.
§ 3 Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungsverpflichtet, wonach er den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung der Anzeige oder der Beilage an den Anbieter zu entrichten hat. Zahlungen des Auftraggebers sind fällig sofort nach Rechnungserhalt. Soweit der Auftraggeber Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht, und für die restliche Schaltung Vorauszahlungen verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter auch während der Laufzeit eines Vertrages, daß Erscheinen von weiteren Anzeigen oder Beilagen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von einer Vorauszahlung des jeweiligen Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dem Auftraggeber ist es nur gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Im Falle daß die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung, der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. § 5 Gewährleistung des Anbieters Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche Wiedergabe der Anzeige / Beilage. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Die
Gewährleistung
gilt nicht für unerhebliche Fehler.
§ 6 Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung der Anzeige / Beilage erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Anzeigen / Beilagen keine sittlich anstößigen Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Auftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter nach treuem Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Vorstehendes gilt im Falle der Einleitung eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens gegen den Anbieter aufgrund einer Anzeige / Beilage vom Auftraggeber entsprechend. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtlichen für die Veröffentlichung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- / Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigem Umfang. Durch
die Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der
Veröffentlichung
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen
der
veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe
des jeweils gültigen Anzeigentarifs. § 7 Haftung Für Schäden des Auftraggebers, gleich woraus diese resultieren, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten, sowie Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Anbieter darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränkt sich der Ersatz für vorhersehbare Schäden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes. Reklamationen
müssen
außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb
von vier
Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht
werden. § 8 Sonstige Regelungen Der Auftrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht, Ergänzungen und / oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Auftrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung bzw. die unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch ein oder mehrere rechtswirksame Regelung/en ersetzt werden, die den von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmungen erkennbar verfolgtem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Göttingen. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Vertrag ist ebenfalls der Sitz des Anbieters. Göttingen, 1. Dezember 2004 |